Kreisjägerschaft Nordfriesland e.V.
Anmeldung
Herr/ Frau ........................................................................... Straße/Hausnr. ..............................................................................................
PLZ .................. Ort ........................................................................................ geboren am .................................................................
geboren in ...................................................... Beruf....................................................................Handy................................................
Tel. ..................................... E-mail ............................................................................................................
meldet sich hiermit zum Regelkurs vom ....................... bis ......................... der Jagdschule Nordfriesland an.
meldet sich hiermit zum Kompaktkurs vom ........................ bis ......................... der Jagdschule Nordfriesland an.
Kursgebühr für den Regelkurs: € 1.150,00 . Die Zahlung in Höhe von € 1.150,00 überweise ich spätestens vier Wochen nach Anmeldung auf das Konto, das mir mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt wird. Sollten sich bis zum Kursbeginn zwingende private oder berufliche Gründe ergeben, die eine Teilnahme nicht möglich machen, wird die Kursgebühr zurückerstattet, sobald der Platz wieder vergeben werden konnte, oder auf den Folgekurs -falls gewünscht- übertragen.
Kursgebühr für den Kompaktkurs : € 1.980,00 . Die Zahlung in Höhe von € 1.980,00 überweise ich auf das auf der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Der Komplettpreis für den Kompaktkurs ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 1000,00 € des Komplettpreises ist 4 Wochen nach Anmeldung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist spätestens 1 Woche vor Beginn des Lehrganges auf das den Teilnehmern/innen mit der Anmeldebestätigung mitgeteilte Konto zu überweisen.
Die Kursgebühr beinhaltet nicht die Kosten für Munition und Tontauben (je nach Begabung zurzeit je ca. € 200,00 - € 300,00; diese sind mit den Schießausbildern und/oder dem Schießstandbetreiber direkt abzurechnen) und die Prüfungsgebühr des Kreises NF -Untere Jagdbehörde - (zurzeit € 280,00). Lehrmaterial und Kosten für das Fallenjagdseminar sind in der Kursgebühr enthalten.
Für die Schießausbildung sind erforderlich eine Schießbrille, eine Schießweste und eine Kappe/Kopfbedeckung.
Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Nordfriesland teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl ist die Jagdschule berechtigt, den Kompaktkurs bis spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn und den Regelkurs innerhalb von 4 Wochen nach Kursbeginn abzusagen. Jegliche Schadensersatzansprüche können von den Teilnehmern/innen daraus nicht abgeleitet werden.
2. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet.
3. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den Haftungsregeln unberührt.
4. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50% des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.
5. Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, können an einem der Folgekurse zum ermäßigten Preis teilnehmen ( 50% Preisreduktion).
6. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung in der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und intensiven Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit gilt als Pflicht. Um das Ausbildungsziel nicht zu gefährden, sind die Vorgaben der Ausbilder sorgfältig zu befolgen.
................................................................... ............................................................................ Ort, Datum Unterschrift